BAG: Besonderer Kündigungsschutz greift bei jedem Elternzeitabschnitt erneut
Die Elternzeit dient dazu, Arbeitnehmenden die Betreuung ihres Kindes zu ermöglichen, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Um dieses Ziel zu gewährleisten, sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) einen besonderen Kündigungsschutz vor. Dieser beginnt grundsätzlich bereits vor dem eigentlichen Beginn der Elternzeit und soll verhindern, dass Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kurz vor Antritt der Elternzeit beenden. Mit … Weiterlesen