Aufhebungsvertrag

Immer wieder wird es aus unterschiedlichen Gründen erforderlich, Arbeitsverhältnisse zu beenden. Dies muss nicht immer ausschließlich im Wege der Kündigung geschehen. Alternativ bietet sich der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung an. Oftmals ist die einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvollere Weg. Unsere Berater gestalten die hierfür notwendigen Aufhebungs- und Abwicklungsverträge unter Einbeziehung aller damit zusammenhängenden Fragen. Entsprechend Ihrer Wünsche verhandeln wir diese direkt mit der Gegenseite oder werden lediglich im Hintergrund für Sie tätig.