Gesellschafterstreit

Bei einem Gesellschafterstreit gilt es zunächst nach Möglichkeit eine Eskalation der Auseinandersetzung zu vermeiden und eine konfliktarme Beilegung der Streitigkeit zu versuchen. Sofern dies nicht möglich ist, beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen Rechtspositionen und Ansprüche.