Kündigung

Häufig geht es um die Entlassung einzelner Arbeitnehmer, immer wieder kommt es jedoch auch zu Entlassungen in größerem Umfang, teilweise auch jenseits der Schwellenwerte des § 17 KSchG (sogenannte Massenentlassung).
Aus Arbeitgebersicht ist hier eine gründliche und qualifizierte Vorbereitung der jeweiligen Maßnahme immer die Basis für deren späteren Erfolg. Unsere Rechtsanwälte legen daher schon in der Vorbereitungsphase großen Wert auf eine umfassende Beratung und Betreuung. Dies setzt sich während der Umsetzung der Kündigungsmaßnahme bis zu deren endgültigen Abschluss fort.
Auf Arbeitnehmerseite ist es von elementarer Bedeutung, innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG zu entscheiden, ob ein Vorgehen gegen eine Kündigung erfolgversprechend und wirtschaftlich sinnvoll ist. Kommt es im Fall von Personalrestrukturierungen zur Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen, so begleiten wir diese aufbauend auf unserer jahrelangen Erfahrung zuverlässig und kompetent auf Arbeitgeber- oder Betriebsratsseite oder stehen als Unterstützung im Hintergrund zur Verfügung.