BAG: Kündigungsschutzklage trotz Fristversäumnis zulässig – positiver Schwangerschaftstest begründet keine sichere Kenntnis im Sinne des § 5 KSchG
BAG, Urteil vom 3. April 2025 – 2 AZR 156/24 – Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist nach § 4 Satz 1 KSchG grundsätzlich nur binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam – auch dann, wenn sie tatsächlich rechtswidrig war (§ 7 KSchG). Doch was gilt, wenn … Weiterlesen