Compliance

Das Thema Compliance gewinnt stetig an Bedeutung. Jedes Unternehmen unterliegt der Verpflichtung, sich rechtmäßig zu verhalten. Neben der Befolgung staatlicher Rechtsnormen umfasst das auch die Beachtung sonstiger Grundsätze, Standards und Konventionen. Dies gilt gleichermaßen für das Unternehmen, dessen Organmitglieder und Arbeitnehmer. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und ähnlich exponierte Personen haften persönlich für Mängel im Rahmen von Corporate Compliance. Folglich ergeben sich zahlreiche Bezüge zum Arbeitsrecht.

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen zu Verhaltensrichtlinien im Unternehmen sowie beim Aufbau einer wirkungsvollen Compliance-Organisation. Soweit notwendig, führen wir auch die erforderlichen Verhandlungen der Betriebspartner bei der Implementierung einer Compliance-Struktur im Betrieb und Unternehmen.