Betriebsbverfassung

In der Zusammenarbeit der Betriebspartner stellt sich oft die Frage, wann das Arbeitnehmergremium in welcher Weise eingebunden werden muss, um geplante Maßnahmen entsprechend der gesetzlichen Regularien umsetzen zu können. Hier sind unsere Rechtsanwälte eine zuverlässige Unterstützung und beraten insbesondere auch unter strategischen Aspekten. Zu unserem Beratungsspektrum gehört unter anderem das Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträgen, Interessenausgleichen und Sozialplänen. Dabei ist es Grundsatz unserer Arbeit, Konflikte konstruktiv zu lösen und unser Möglichstes für eine funktionierende Sozialpartnerschaft zu tun. Falls erforderlich, begleiten wir die Betriebspartner auch in die Einigungsstelle oder führen ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren durch.