Betriebsübergang

Wir beraten zu allen sich im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang stellenden Fachfragen aus dem Bereich des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei alle Phasen von der Vorbereitung der Transaktion bis zu deren vollständigen Umsetzung. So klären wir bspw. zuverlässig ab, ob es sich bei einer Maßnahme überhaupt um einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB handelt und beraten über Auswirkungen, Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsalternativen.

In all diesen Phasen kommt auch der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine maßgebliche Rolle zu. Nach der Beantwortung der rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang – nämlich ob und in welcher Form welches Arbeitnehmergremium einzubinden ist – kommt der Fähigkeit der Verhandlungsführer, sich dem Gegenüber verständlich zu machen, ganz entscheidende Bedeutung zu. Hier können Sie sich voll auf unsere Rechtsanwälte verlassen, die aufgrund der langjährigen, einschlägigen Erfahrung einen konstruktiven und gesetzmäßigen Ablauf sicherstellen.